II-8 UF 228/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-26, II-8 UF 228/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-26, II-8 UF 228/10
II-8 UF 228/10Obergericht26.01.2011
Regest
Zur Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn die Kindesmutter wegen der Trennung und Zuwendung zu einem neuen Partner aus der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ausgeschlossen worden ist, während der Kindesvater überzeugtes Mitglied dieser Religionsgemeinschaft bleibt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 228/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-26
Aktenzeichen: II-8 UF 228/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0126.II8UF228.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 1666, 1671 BGB
Leitsätze
Zur Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn die Kindesmutter wegen der Trennung und Zuwendung zu einem neuen Partner aus der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ausgeschlossen worden ist, während der Kindesvater überzeugtes Mitglied dieser Religionsgemeinschaft bleibt.
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 24. September 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Dülmen abgeändert.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den am 30.01.2000 geborenen E B wird dem Antragsteller (Kindesvater) zur alleinigen Ausübung übertragen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000,-- € festgesetzt.
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