I-24 U 13/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-01, I-24 U 13/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-01, I-24 U 13/10
I-24 U 13/10Obergericht01.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-24 U 13/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-01
Aktenzeichen: I-24 U 13/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0201.I24U13.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.08.2007 verkündete Urteil der 4. Zivil¬kammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung einschließlich des Revisionsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleis¬tung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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