I-8 U 136/09•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-02, I-8 U 136/09
Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-02, I-8 U 136/09
I-8 U 136/09Obergericht02.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-8 U 136/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-02
Aktenzeichen: I-8 U 136/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0202.I8U136.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 25. Mai 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen auf die außergerichtlichen Kosten erst seit dem 21. Januar 2010 zu zahlen sind.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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