I-5 U 121/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-07, I-5 U 121/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-07, I-5 U 121/10
I-5 U 121/10Obergericht07.02.2011
Regest
Eine Leistungsklage ist unzulässig, wenn ihr die Rechtskraft eines im Vorprozess umgekehrten Rubrums erstrittenen Unterlassungurteils entgegensteht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 121/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-07
Aktenzeichen: I-5 U 121/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0207.I5U121.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Leitsätze
Eine Leistungsklage ist unzulässig, wenn ihr die Rechtskraft eines im Vorprozess umgekehrten Rubrums erstrittenen Unterlassungurteils entgegensteht.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 18. August 2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die hilfsweise erhobene Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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