Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-08, II-2 WF 208/10

II-2 WF 208/10Obergericht08.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-2 WF 208/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-02-08

Aktenzeichen: II-2 WF 208/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0208.II2WF208.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 16.8.2010 wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bottrop vom 5.8.2010, nach Übertragung der Entscheidung auf den Senat, abgeändert.

Der Antragstellerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X aus C bewilligt, soweit sie beantragt den Antragsgegner zu verpflichten, an sie 350 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinsatz aus 250 € seit dem 27.10.2009, sowie aus weiteren 100 € seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Gerichtsgebühr nach Nr. 1912 KV-FamGKG wird auf die Hälfte ermäßigt.

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