II-2 WF 208/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-08, II-2 WF 208/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-08, II-2 WF 208/10
II-2 WF 208/10Obergericht08.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-2 WF 208/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-08
Aktenzeichen: II-2 WF 208/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0208.II2WF208.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 16.8.2010 wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bottrop vom 5.8.2010, nach Übertragung der Entscheidung auf den Senat, abgeändert.
Der Antragstellerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X aus C bewilligt, soweit sie beantragt den Antragsgegner zu verpflichten, an sie 350 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinsatz aus 250 € seit dem 27.10.2009, sowie aus weiteren 100 € seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Die Gerichtsgebühr nach Nr. 1912 KV-FamGKG wird auf die Hälfte ermäßigt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.