19 U 153/06•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-11, 19 U 153/06
Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-11, 19 U 153/06
19 U 153/06Obergericht11.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 153/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-11
Aktenzeichen: 19 U 153/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0211.19U153.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. November 2006 verkündete Urteil Zivilkammer I des Landgerichts Detmold teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 36.716,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06. Januar 2006 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 64 % und die Beklagten
36 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht
die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages leistet.
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