I-15 W 433/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-15, I-15 W 433/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-15, I-15 W 433/10
I-15 W 433/10Obergericht15.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 433/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-15
Aktenzeichen: I-15 W 433/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0215.I15W433.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Dem Beteiligten zu 1) werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufer-legt.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.