12 U 33/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-18, 12 U 33/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 33/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-18
Aktenzeichen: 12 U 33/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0218.12U33.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14. Januar 2010 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert der Berufungsinstanz wird auf 5.549,63 € festgesetzt.
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