Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-18, 19 U 173/10

19 U 173/10Obergericht18.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 173/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-18

Aktenzeichen: 19 U 173/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0218.19U173.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. August 2010 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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