I-19 U 164/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-18, I-19 U 164/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-18, I-19 U 164/10
I-19 U 164/10Obergericht18.02.2011
Regest
Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung über die Einstufung eines Pferdes in Röntgenklasse II nach Durchführung einer Ankaufsuntersuchung..
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-19 U 164/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-18
Aktenzeichen: I-19 U 164/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0218.I19U164.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: §§ 433, 434 Abs. 1, 437 BGB
Leitsätze
Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung über die Einstufung eines Pferdes in Röntgenklasse II nach Durchführung einer Ankaufsuntersuchung..
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. September 2010 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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