Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-20, I-15 W 485/10

I-15 W 485/10Obergericht20.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 485/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-02-20

Aktenzeichen: I-15 W 485/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0220.I15W485.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird als unzulässig verworfen.

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht - Registergericht - zurückverwiesen.

Der Beschwerdewert für die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird auf bis zu 1.000 € festgesetzt.

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