I-15 W 485/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-20, I-15 W 485/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-20, I-15 W 485/10
I-15 W 485/10Obergericht20.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 485/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-20
Aktenzeichen: I-15 W 485/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0220.I15W485.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird als unzulässig verworfen.
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht - Registergericht - zurückverwiesen.
Der Beschwerdewert für die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird auf bis zu 1.000 € festgesetzt.
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