Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-21, 3 U 190/09

3 U 190/09Obergericht21.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 190/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-21

Aktenzeichen: 3 U 190/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0221.3U190.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 10.09.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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