I-19 U 106/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-22, I-19 U 106/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-22, I-19 U 106/10
I-19 U 106/10Obergericht22.02.2011
Regest
Zur Frage des Bausolls bei funktionaler Leistungsbeschreibung eines Vertrages zur Unterquerung der Ruhr
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-19 U 106/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-22
Aktenzeichen: I-19 U 106/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0222.I19U106.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: §§ 133, 157, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, BGB, 1 Nrn. 3, 4, 2 Nrn. 5, 6 VOB/B
Leitsätze
Zur Frage des Bausolls bei funktionaler Leistungsbeschreibung eines Vertrages zur Unterquerung der Ruhr
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Januar 2010 verkündete Teilurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich derjenigen der Nebenintervenientin trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte bzw. die Nebenintervenientin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 392.385,65 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.