I-19 U 133/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-22, I-19 U 133/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-22, I-19 U 133/10
I-19 U 133/10Obergericht22.02.2011
Regest
Die Grundsätze der Wissenszurechnung innerhalb eines Unternehmens sind auch bei Prüfung der Frage der Kenntnis eines Mißbrauchs der Vertretungsmacht anwendbar.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-19 U 133/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-22
Aktenzeichen: I-19 U 133/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0222.I19U133.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: §§ 166, 177, 182 ff BGB, 37 GmbHG
Leitsätze
Die Grundsätze der Wissenszurechnung innerhalb eines Unternehmens sind auch bei Prüfung der Frage der Kenntnis eines Mißbrauchs der Vertretungsmacht anwendbar.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Juli 2010 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewie-sen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert der Berufungsinstanz wird auf 1.651.720,58 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.