I-4 U 178/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-22, I-4 U 178/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-22, I-4 U 178/10
I-4 U 178/10Obergericht22.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 178/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-22
Aktenzeichen: I-4 U 178/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0222.I4U178.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. August 2010 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurück-gewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betra-ges abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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