Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-22, I-4 U 178/10

I-4 U 178/10Obergericht22.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 178/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-22

Aktenzeichen: I-4 U 178/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0222.I4U178.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. August 2010 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurück-gewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betra-ges abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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