8 WF 27/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-23, 8 WF 27/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-23, 8 WF 27/11
8 WF 27/11Obergericht23.02.2011
Regest
Ein zusätzlicher Umgang eines 4 1/2jährigen Kindes mit seinen Großeltern kann neben dem bereits ausreichend geregelten Umgang des Kindes mit seinem Vater im Einzelfall eine Überforderung darstellen. Insbesondere wenn den Großeltern im Rahmen des Umgangs des Kindesvaters Kontakte zu dem Kind ermöglicht werden, ist in einem solchen Fall ein eigenständiges Umgangsrecht der Großeltern nicht kindeswohldienlich.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 27/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-23
Aktenzeichen: 8 WF 27/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0223.8WF27.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 1685, 1626 Abs. 3 BGB
Leitsätze
Ein zusätzlicher Umgang eines 4 1/2jährigen Kindes mit seinen Großeltern kann neben dem bereits ausreichend geregelten Umgang des Kindes mit seinem Vater im Einzelfall eine Überforderung darstellen. Insbesondere wenn den Großeltern im Rahmen des Umgangs des Kindesvaters Kontakte zu dem Kind ermöglicht werden, ist in einem solchen Fall ein eigenständiges Umgangsrecht der Großeltern nicht kindeswohldienlich.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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