Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-25, 12 UF 283/08

12 UF 283/08Obergericht25.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 283/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-02-25

Aktenzeichen: 12 UF 283/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0225.12UF283.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen

Tenor

Die zwischen den Beteiligten im Termin am 2. Februar 2011 getroffene Vereinbarung wird familiengerichtlich genehmigt.

Zur Regelung des Umgangs wird ‑ unter Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes der Eltern ‑ eine Umgangspflegschaft angeordnet.

Zur Umgangspflegerin wird bestimmt:

Frau Dip.-Psych. E aus X.

Die Umgangspflegerin führt ihr Amt berufsmäßig aus.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

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