Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-03, I-28 U 85/09

I-28 U 85/09Obergericht03.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-28 U 85/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-03

Aktenzeichen: I-28 U 85/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0303.I28U85.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteils des Senats vom 21.09.2010 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass – unter Abweisung der weitergehenden Widerklage - der Drittwiderbeklagte verurteilt bleibt, an die Beklagte 2.466,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2008 zu zahlen.

Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Drittwiderbeklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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