I-9 U 158/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-18, I-9 U 158/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-18, I-9 U 158/10
I-9 U 158/10Obergericht18.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-9 U 158/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-18
Aktenzeichen: I-9 U 158/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0318.I9U158.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 18.03.2011für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Juni 2010 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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