Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-21, II-8 UF 155/09

II-8 UF 155/09Obergericht21.03.2011

Regest

Zu den Kriterien für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 155/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-21

Aktenzeichen: II-8 UF 155/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0321.II8UF155.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: § 1671 BGB

Leitsätze

Zu den Kriterien für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gronau vom 02. Juli 2009 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übri-gen werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Antragsgegnerin auf-erlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

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