4 U 23/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-24, 4 U 23/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 23/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-24
Aktenzeichen: 4 U 23/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0324.4U23.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
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- Der Antrag des Beklagten auf Beiordnung eines Notanwalts für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.
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- Die Berufung des Beklagten gegen das Versäumnisurteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 18. Januar 2011 – Az. 24 O 73/11 – wird als unzulässig verworfen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Der Streitwert wird auf 15.000,- EUR festgesetzt.
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