II-8 UF 237/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-04, II-8 UF 237/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-04, II-8 UF 237/10
II-8 UF 237/10Obergericht04.04.2011
Regest
Zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die russische Mutter, wenn diese in Deutschland studiert und das betroffene Kind längerfristig von ihren im Gebiet von Königsberg/Kaliningrad lebenden Eltern betreuen lässt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 237/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-04
Aktenzeichen: II-8 UF 237/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0404.II8UF237.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: § 1671 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB
Leitsätze
Zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die russische Mutter, wenn diese in Deutschland studiert und das betroffene Kind längerfristig von ihren im Gebiet von Königsberg/Kaliningrad lebenden Eltern betreuen lässt.
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 11.10.2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Coesfeld wird zurückgewie-sen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000,-- € festgesetzt.
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