I-4 U 1/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-07, I-4 U 1/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 1/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-07
Aktenzeichen: I-4 U 1/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0407.I4U1.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Dezember 2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer Kammer für Handelssachen des Landge-richts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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