Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-08, I-11 U 76/09

I-11 U 76/09Obergericht08.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-11 U 76/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-08

Aktenzeichen: I-11 U 76/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0408.I11U76.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 20.02.2009 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Das beklagte Land bleibt verurteilt, an den Kläger 2.550,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen der Kläger zu 49 % und das beklagte Land zu 51 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 21 % und das beklagte Land zu 79 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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