Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-11, II-8 WF 53/11

II-8 WF 53/11Obergericht11.04.2011

Regest

Zu den Voraussetzungen einer Gegenvorstellung gegen eine Beschwerdeentscheidung, mit der nachträglich die Beiordnung eines Anwalts begehrt wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-8 WF 53/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-04-11

Aktenzeichen: II-8 WF 53/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0411.II8WF53.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: § 121 ZPO

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen einer Gegenvorstellung gegen eine Beschwerdeentscheidung, mit der nachträglich die Beiordnung eines Anwalts begehrt wird.

Tenor

Die Gegenvorstellung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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