I-21 U 134/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-12, I-21 U 134/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-12, I-21 U 134/10
I-21 U 134/10Obergericht12.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-21 U 134/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-12
Aktenzeichen: I-21 U 134/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0412.I21U134.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen – Aktenzeichen 6 O 341/09 – vom 15.07.2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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