II-6 WF 129/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-29, II-6 WF 129/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-29, II-6 WF 129/11
II-6 WF 129/11Obergericht29.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-6 WF 129/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-29
Aktenzeichen: II-6 WF 129/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0429.II6WF129.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Meschede vom 10.3.2011 aufgehoben.
Die Erinnerung des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Meschede vom 18.1.2011 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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