I-21 U 94/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-03, I-21 U 94/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-03, I-21 U 94/10
I-21 U 94/10Obergericht03.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-21 U 94/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-03
Aktenzeichen: I-21 U 94/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0503.I21U94.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.05.2010 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg – Az. 4 O 434/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.