Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-05, I-27 W 24/11

I-27 W 24/11Obergericht05.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-27 W 24/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-05

Aktenzeichen: I-27 W 24/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0505.I27W24.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Das Amtsgericht wird angewiesen, die Bedenken seiner Zwischenverfügung vom 6. Januar 2011 fallen zu lassen und die Eintragung der am 30.12.2010 angemeldeten Kapitalerhöhung nicht von der Volleinzahlung des erhöhten Stammkapitals abhängig zu machen.

Der Beschwerdewert wird auf 11.250,00 € festgesetzt.

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