I-25 W 162/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-06, I-25 W 162/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-06, I-25 W 162/11
I-25 W 162/11Obergericht06.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-25 W 162/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-06
Aktenzeichen: I-25 W 162/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0506.I25W162.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert:
Die auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Essen vom 02.11.2010 von der Beklagten zu 3) an den Kläger zu erstatten-den Kosten werden anderweitig auf 492,48 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.11.2010 festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Der Beschwerdewert beträgt 332,- €.
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