Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-06, II-5 UF 66/08

II-5 UF 66/08Obergericht06.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-5 UF 66/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-06

Aktenzeichen: II-5 UF 66/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0506.II5UF66.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab 01.09.2013 bis 31.08.2018 monatlich einen nachehelichen Elementarunterhalt i.H.v. 472,00 € und Altersvorsorgeunterhalt i.H.v. 107,00 € zu zahlen, nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz ab jeweiliger Monatsfälligkeit.

Die weitergehende Berufung und die Anschlussberufung der Antragsgegnerin werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verbundverfahrens in erster und zweiter Instanz werden gegenei-nander aufgehoben. Die Kosten der Revisionsinstanz werden dem Antragsteller zu 9/10 und der Antragsgegnerin zu 1/10 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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