9 U 217/09•Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-10, 9 U 217/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 217/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-10
Aktenzeichen: 9 U 217/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0510.9U217.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Bochum vom 22.10.2009 abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld von 50.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2006 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen materiellen sowie weiteren zukünftigen immateriellen Schaden aufgrund des Unfalls vom ##.##.2005 in B auf der C-Straße/D-Straße/E-Straße zu ersetzen, soweit dieser nicht auf Dritte übergegangen ist.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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