Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-10, I-19 U 171/10

I-19 U 171/10Obergericht10.05.2011

Regest

Zu den Sorgfaltspflichten von Übungsleiterinnen eines Turnvereins beim Aufbau eines Hindernisparcours und bei der Beaufsichtigung vier- bis sechsjähriger Kinder während der Turnstunde.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-19 U 171/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-10

Aktenzeichen: I-19 U 171/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0510.I19U171.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: §§ 249, 253, 280, 823, 831, 840 BGB

Leitsätze

Zu den Sorgfaltspflichten von Übungsleiterinnen eines Turnvereins beim Aufbau eines Hindernisparcours und bei der Beaufsichtigung vier- bis sechsjähriger Kinder während der Turnstunde.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. September 2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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