I-19 U 171/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-10, I-19 U 171/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-10, I-19 U 171/10
I-19 U 171/10Obergericht10.05.2011
Regest
Zu den Sorgfaltspflichten von Übungsleiterinnen eines Turnvereins beim Aufbau eines Hindernisparcours und bei der Beaufsichtigung vier- bis sechsjähriger Kinder während der Turnstunde.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-19 U 171/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-10
Aktenzeichen: I-19 U 171/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0510.I19U171.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: §§ 249, 253, 280, 823, 831, 840 BGB
Leitsätze
Zu den Sorgfaltspflichten von Übungsleiterinnen eines Turnvereins beim Aufbau eines Hindernisparcours und bei der Beaufsichtigung vier- bis sechsjähriger Kinder während der Turnstunde.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. September 2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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