III-1 VAs 16/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-12, III-1 VAs 16/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-12, III-1 VAs 16/11
III-1 VAs 16/11Obergericht12.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-1 VAs 16/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-12
Aktenzeichen: III-1 VAs 16/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0512.III1VAS16.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom 16.11.2010 in der Gestalt des Beschwerdebescheids des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf vom 21.01.2011 wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 21.07.2010 wird als unzulässig verwor-fen.
Der als Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe auszulegende An-trag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Verurteilten auferlegt.
Der Geschäftswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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