Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-13, I-25 W 135/11

I-25 W 135/11Obergericht13.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-25 W 135/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-13

Aktenzeichen: I-25 W 135/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0513.I25W135.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.166,44 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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