Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-16, II-8 WF 122/11

II-8 WF 122/11Obergericht16.05.2011

Regest

1. In Sonderfällen können auch weitere vom Gericht hinzugezogene Personen unabhängig von ihrer Beteiligtenstellung Verfahrenskostenhilfe erhalten. 2. Zur Anwaltsbeiordnung im Sorgerechtsverfahren gem. § 78 Abs. 2 FamFG.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-8 WF 122/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-16

Aktenzeichen: II-8 WF 122/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0516.II8WF122.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 7, 78 Abs. 2 FamFG

Leitsätze

  1. In Sonderfällen können auch weitere vom Gericht hinzugezogene Personen unabhängig von ihrer Beteiligtenstellung Verfahrenskostenhilfe erhalten.

  2. Zur Anwaltsbeiordnung im Sorgerechtsverfahren gem. § 78 Abs. 2 FamFG.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt D2 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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