I-15 W 360/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-31, I-15 W 360/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-31, I-15 W 360/10
I-15 W 360/10Obergericht31.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 360/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-31
Aktenzeichen: I-15 W 360/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0531.I15W360.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1. vom 12.11.2009 wird zurückge-wiesen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in beiden Instanzen nicht statt.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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