Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-31, I-15 W 360/10

I-15 W 360/10Obergericht31.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 360/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-31

Aktenzeichen: I-15 W 360/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0531.I15W360.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1. vom 12.11.2009 wird zurückge-wiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in beiden Instanzen nicht statt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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