Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-31, I-4 U 3/11

I-4 U 3/11Obergericht31.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 3/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-31

Aktenzeichen: I-4 U 3/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0531.I4U3.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Oktober 2010 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen, soweit die Klage nicht zurückgenommen worden ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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