Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-01, I-15 Wx 61/11

I-15 Wx 61/11Obergericht01.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 61/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-01

Aktenzeichen: I-15 Wx 61/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0601.I15WX61.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Auslagen abgeändert wird.

Die Beteiligte zu 1) hat der Beteiligten zu 2) die ihr im Erstbeschwerdeverfahren und im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Geschäftswert wird auf 3.000 € festgesetzt.

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