1 RBs 75/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-07, 1 RBs 75/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-07, 1 RBs 75/11
1 RBs 75/11Obergericht07.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 RBs 75/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-07
Aktenzeichen: 1 RBs 75/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0607.1RBS75.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.
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