II-8 UF 140/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-08, II-8 UF 140/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-08, II-8 UF 140/11
II-8 UF 140/11Obergericht08.06.2011
Regest
Eine mögliche zukünftige Rückfallgefahr bei der Kindesmutter, die früher Drogen konsumiert hat, rechtfertigt nicht die Annahme, dass aktuell eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei einer Rückkehr in den mütterlichen Haushalt zu erwarten ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 140/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-08
Aktenzeichen: II-8 UF 140/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0608.II8UF140.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 64 Abs. 3 FamFG, 1632 Abs. 4, 1666, 1666a BGB
Leitsätze
Eine mögliche zukünftige Rückfallgefahr bei der Kindesmutter, die früher Drogen konsumiert hat, rechtfertigt nicht die Annahme, dass aktuell eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei einer Rückkehr in den mütterlichen Haushalt zu erwarten ist.
Tenor
Der Antrag der Antragsteller vom 19.05.2011, der als Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses vom 12.04.2011 auszulegen ist, wird zurückgewiesen.
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