I-15 Wx 519/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-09, I-15 Wx 519/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-09, I-15 Wx 519/10
I-15 Wx 519/10Obergericht09.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 519/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-09
Aktenzeichen: I-15 Wx 519/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0609.I15WX519.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Auslagen ab-geändert wird.
Der Beteiligte zu 3) hat dem Beteiligten zu 2) die ihm im Erstbeschwerdever-fahren und im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert wird auf 5.347 € festgesetzt.
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