Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-17, I-10 W 41/11

I-10 W 41/11Obergericht17.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-10 W 41/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-17

Aktenzeichen: I-10 W 41/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0617.I10W41.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat - Senat für Landwirtschaftsachen -

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der Vorbescheid des Amtsgerichts

  • Landwirtschaftsgerichts - Herford vom 24.02.2011 aufgehoben.

Der Antrag des Antragstellers auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses wird zurück¬gewiesen.

Der Antragsteller trägt die Verfahrenskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 273.640,00 Euro festgesetzt.

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