I-10 W 41/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-17, I-10 W 41/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-17, I-10 W 41/11
I-10 W 41/11Obergericht17.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-10 W 41/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-17
Aktenzeichen: I-10 W 41/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0617.I10W41.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat - Senat für Landwirtschaftsachen -
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der Vorbescheid des Amtsgerichts
- Landwirtschaftsgerichts - Herford vom 24.02.2011 aufgehoben.
Der Antrag des Antragstellers auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses wird zurück¬gewiesen.
Der Antragsteller trägt die Verfahrenskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 273.640,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.