II-8 UF 235/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-20, II-8 UF 235/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-20, II-8 UF 235/10
II-8 UF 235/10Obergericht20.06.2011
Regest
Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den im Jahr 1977 geborenen Kindesvater kann gerechtfertigt sein, obwohl dieser im Jahre 2010 wegen in den Jahren 1992 bis 1994 begangenen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 235/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-20
Aktenzeichen: II-8 UF 235/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0620.II8UF235.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: § 1671 BGB
Leitsätze
Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den im Jahr 1977 geborenen Kindesvater kann gerechtfertigt sein, obwohl dieser im Jahre 2010 wegen in den Jahren 1992 bis 1994 begangenen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden ist.
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin (Kindesmutter) gegen den am 29. Okto¬ber 2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dül¬men wird zu¬rückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; im Übri-gen wer¬den die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Antragsgegnerin auf-erlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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