Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-11, II-8 WF 167/11

II-8 WF 167/11Obergericht11.07.2011

Regest

Zur Frage, ob ein negativer Feststellungsantrag des Unterhaltspflichtigen Erfolgsaussicht haben kann, wenn der Kindesunterhalt durch einen Vergleich im Rahmen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung geregelt worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-8 WF 167/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-07-11

Aktenzeichen: II-8 WF 167/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0711.II8WF167.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 54, 239 FamFG, 114, 256 ZPO

Leitsätze

Zur Frage, ob ein negativer Feststellungsantrag des Unterhaltspflichtigen Erfolgsaussicht haben kann, wenn der Kindesunterhalt durch einen Vergleich im Rahmen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung geregelt worden ist.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückgewiesen worden ist. Insoweit wird die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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