19 U 12/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-15, 19 U 12/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 12/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-15
Aktenzeichen: 19 U 12/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0715.19U12.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. November 2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des durch das Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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