15 Wx 120/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-19, 15 Wx 120/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-19, 15 Wx 120/10
15 Wx 120/10Obergericht19.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 120/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-19
Aktenzeichen: 15 Wx 120/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0719.15WX120.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird teilweise aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die gesamten Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen, und zwar soweit sich die Beteiligte zu 1) mit ihrer Erstbeschwerde gegen die Zurückweisung ihres gegen die Beteiligten zu 2) bis 4) gerichteten Zahlungsantrags bis zur Höhe eines Betrages von 17.554,16 € nebst Zinsen sowie gegen ihre Verpflichtung zur Zahlung von 1.868,68 € nebst Zinsen auf den Gegenantrag der Beteiligten zu 2) richtet.
Das weitergehende Rechtsmittel der Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 27.338,34 Euro festgesetzt.
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