I-24 U 151/04•Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-21, I-24 U 151/04
Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-21, I-24 U 151/04
I-24 U 151/04Obergericht21.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-24 U 151/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-21
Aktenzeichen: I-24 U 151/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0721.I24U151.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.11.2004 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster dahin abgeändert, dass die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt ist.
Die Sache wird im übrigen unter Aufhebung des Urteils zur weiteren Verhandlung und Entscheidung im Betragsverfahren und zur Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsrechtszuges an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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