I-6 U 19/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-25, I-6 U 19/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-25, I-6 U 19/11
I-6 U 19/11Obergericht25.07.2011
Regest
Zu den Verhaltensanforderungen beim Abbiegen eines Abschleppgespanns auf der Autobahn bei eingeschalteter Warnblinkanlage. Zum Begriff "nachfolgender Verkehr" i.S.v. § 9 Abs. 1 StVO.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 19/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-25
Aktenzeichen: I-6 U 19/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0725.I6U19.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: §§ 7, 17 StVG; §§ 7a, 9, 15a StVO
Leitsätze
Zu den Verhaltensanforderungen beim Abbiegen eines Abschleppgespanns auf der Autobahn bei eingeschalteter Warnblinkanlage.
Zum Begriff "nachfolgender Verkehr" i.S.v. § 9 Abs. 1 StVO.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.12.2010 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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