Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-25, I-6 U 19/11

I-6 U 19/11Obergericht25.07.2011

Regest

Zu den Verhaltensanforderungen beim Abbiegen eines Abschleppgespanns auf der Autobahn bei eingeschalteter Warnblinkanlage. Zum Begriff "nachfolgender Verkehr" i.S.v. § 9 Abs. 1 StVO.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 19/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-25

Aktenzeichen: I-6 U 19/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0725.I6U19.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: §§ 7, 17 StVG; §§ 7a, 9, 15a StVO

Leitsätze

Zu den Verhaltensanforderungen beim Abbiegen eines Abschleppgespanns auf der Autobahn bei eingeschalteter Warnblinkanlage.

Zum Begriff "nachfolgender Verkehr" i.S.v. § 9 Abs. 1 StVO.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.12.2010 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.