Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-26, 9 U 136/10

9 U 136/10Obergericht26.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 136/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-26

Aktenzeichen: 9 U 136/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0726.9U136.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.06.2010 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin - über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag nebst Zinsen hinaus - weitere 1.500,00 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 03.07.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin jedweden zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der dieser aufgrund des Unfallereignisses vom 00.04.2024 gegen 9:25 Uhr in X. auf der U.-straße künftig noch entstehen wird, soweit nicht ein Anspruchsübergang auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstigen Dritten stattgefunden hat oder stattfinden wird.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagten zu 30 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 86 % und die Beklagten zu 14 %:

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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